Ganztagsausschuss

Ganztagsausschuss

Guter Ganztag in Hamburg!

Der Startschuss für den Prozess: Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt „Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburger Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“

Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft im Juni 2016 wurde der Startschuss für einen Prozess für eine gemeinsame Weiterentwicklung des Ganztags an Hamburger Schulen gegeben. Dabei ist das Qualitätsmanagement an Schule ebenso im Blick, wie die Verbindung von Pädagogik und Raum, gesunde Ernährung und eine verbesserte Personalausstattung, um nur einige Schlaglichter zu nennen.  Der Prozess setzt in praktisch allen Bereichen auf dem auf, was an vielen Schulen bereits besteht oder in der Entwicklung ist.
An dieser Stelle werden künftig alle, mit dem Beschluss „Guter Ganztag“ verbundenen und zu entwickelnden Informationen eingestellt, wie auch unterstützende Handreichungen und die Vergaberichtlinien.

Einrichtung eines Ganztagsausschusses durch die Schulkonferenz ab Beginn des Schuljahrs 2016/17 fortlaufend

Eine wesentliche Zielsetzung des Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Ganztagsschulen in Hamburg ist es, die an vielen Schulen bereits gut laufende Beteiligungsstruktur und den Austausch aller an der Schule Beteiligten zu stärken. Dazu ist gemäß § 56a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ab Beginn des Schuljahrs 2016/17 ein paritätisch besetztes Gremium – der Ganztagsausschuss – zu bilden, der mehrere Aufgaben im Bereich der ganztägigen Betreuung hat: Dazu gehört u.a.:

  • Der Ganztagsausschuss berät über alle wichtigen Fragen der ganztägigen Bildung und Betreuung und bereitet Beschlüsse der Schulkonferenz in Ganztagsfragen vor.
  • Der Ganztagsausschuss ist vor Entscheidungen der Schulkonferenz zu Fragen der ganztägigen Bildung und Betreuung zu hören.
  • Der Ganztagsausschuss wird bei der Erstellung des schulischen Raumkonzepts für Ganztag beteiligt.

Der Ganztagsausschuss stärkt somit den Austausch und die Verständigung über das Ganztagsangebot innerhalb einer Schule, er hat keine Entscheidungsbefugnis in rein schulischen Angelegenheiten. Diese Befugnis steht wie bisher der Schulkonferenz oder der Schulleitung zu. Die Ablehnung oder Änderung von Empfehlungen und Vorschlägen des Ganztagsausschusses ist aber von der Schulkonferenz gegenüber dem Ganztagsausschuss zu begründen.
Viele Ganztagsschulen haben bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die Weiterentwicklung des Ganztags gemeinsam vorangebracht wird. Diese Arbeitsgruppe kann selbst-verständlich beibehalten und zum Ganztagsausschuss weiterentwickelt werden, muss aber künftig paritätisch besetzt sein, damit auch der Austausch aller an Schule Beteiligten gewährleistet wird.
Das Gesetz sieht vor, dass der Ganztagsausschuss ein paritätisch aus der Schulleitung, den Sorgeberechtigten, den Mitgliedern der Lehrerkonferenz, gegebenenfalls den Mitgliedern des Schülerrats sowie an GBS-Schulen den Vertreter/innen des Jugendhilfeträgers bestehen muss. Bei der Vertretung der Sorgeberechtigten soll dafür Sorge getragen werden, dass ins-besondere Eltern im Ganztagsausschuss vertreten sind, deren Kinder auch am Ganztagsangebot teilnehmen. Bei GBS-Schulen ist zudem darauf zu achten, dass möglichst Sorgeberechtigte im Ganztagsausschuss vertreten sind, die sowohl den Elternrat als auch – wenn an der Schule vorhanden – den Elternausschuss vertreten.

Erstellung eines schulischen Raumkonzepts

Schule als Raum zum Leben und zum Lernen bedeutet, nicht nur die Funktionalität für den Unterricht zu berücksichtigen, sondern ausdrücklich die ganztägige Nutzung, die auch Ruhe und freies Spiel beinhaltet, in den Blick zu nehmen. In diesem Sinne gilt es, an allen allgemeinbildenden Schulen die zur Verfügung stehenden Räume und Flächen noch stärker an den Ganztagsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Bewegung, Spiel und Ruhe auszurichten. Alle allgemeinbildenden Schulen sind aufgefordert, ein Raumkonzept zu erarbeiten, das für die Schule die individuelle Verknüpfung von Raum und Pädagogik beschreibt und die Bedürfnisse der Kinder im Ganztag berücksichtigt. Dabei kann selbstverständlich auf bestehenden Konzepten und Überlegungen aufgebaut werden.
Unabhängig von einer Beantragung auf Mittel aus dem Sonderfonds galt für alle allgemeinbildenden Schulen, dass ein Raumkonzept bis zum Schuljahr 2018/19 entwickelt sein sollte. Dabei sind die jeweiligen Voraussetzungen an der einzelnen Schule – insbesondere bereits längerfristig geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen – zu berücksichtigen. Schulleitungen und Schulaufsichten werden dies im Rahmen der Gespräche über die schulische Ziel- und Leistungsvereinbarung konkretisieren.

Dieses ist erffolgreich verwirklicht worden.

Auch unsere Schule hat seit dem Schuljahr 2016/2017 einen Ganztagsausschuss, dem im SJ 2022/2023

  • Frau Cappel (Kita Este GmbH)
  • Frau Jauch (Lehrervertreterin)
  • Frau Illigmann (Leitung unseres Kooperationspartners, der Kita Este GmbH),
  • Frau Lingenheil (Lehrervertreterin)
  • Frau Ressel (Elternvertreterin) und
  • Herr Serrer (Schulleiter)

angehören.

Christoph Serrer

Schulleitung