Schule Cranz

Lernentwicklungsgespräche

 

…gemeinsam nach Lösungen ringen…

Lernentwicklungsgespräche

Nach einer Schulgesetzänderung des § 44, Absatz 3 HmgSG, sind an der Schule Cranz ab dem Schuljahr 2013/14 die Anzahl und die Termine für die Lernentwicklungsgespräche (LEG) neu geregelt worden. Pro Schuljahr wird ein LEG mit der einzelnen Schülerin/dem einzelnen Schüler und deren/dessen Eltern geführt.

Dabei wird über die Lernentwicklung, den Lernstand in allen Fächern, die überfachlichen Kompetenzen und die nächsten Lernschritte und Ziele gesprochen. Als Grundlage dafür dienen regelmäßige Lernbeobachtungen und Auswertungen von mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen der beteiligten Lehrkräfte.

Bei diesen Lernentwicklungsgesprächen werden von unseren Schülerinnen und Schülern Selbsteinschätzungen vorgenommen, die mit den Einschätzungen der Lehrkräfte verglichen werden. Diese Selbsteinschätzungsbögen sind dem Entwicklungsstand der jeweiligen Klassenstufe angepasst und werden zunehmend (von der Vorschulklasse bis zur Klasse 4) differenzierter und aussagekräftiger gestaltet.

Dadurch wird nicht nur  die  Eigenverantwortlichkeit unserer Schülerinnen und Schüler gestärkt, sondern diese Selbsteinschätzungen dienen ebenfalls der Transparenz und der Schulung der Reflexionsfähigkeit.

Zum Abschluss des Lernentwicklungsgesprächs wird eine Lern- und Fördervereinbarung geschlossen, die sowohl der Schüler als auch seine Eltern/Personensorgeberechtigten und die Lehrer unterzeichnen.

Für alle Eltern/Personensorgeberechtigten, für das Kind selbst und für die Lehrkräfte des Kindes entsteht so eine nachvollziehbare Dokumentation zu allen Aspekten der schulischen Entwicklung des jeweiligen Kindes, da die Ergebnisse der Lernentwicklungsgespräche in der Schülerakte dokumentiert werden. Dadurch werden Absprachen verbindlicher, Lernfortschritte transparenter und Ziele klarer als bislang benannt und festgehalten.

Folgende Themen werden bei einem Lernentwicklungsgespräch besprochen:

  • die individuelle Lernentwicklung,
  • die überfachlichen Kompetenzen,
  • der erreichte Lernstand in allen im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Fächern und
  • die nächsten Lernschritte und -ziele des jeweiligen Kindes

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten jederzeit, unabhängig von den Lernentwicklungsgesprächen, gerne einen Termin mit den Lehrerinnen und Lehrern vereinbaren können, um sich über die Lernentwicklung, den Lernstand und die soziale Entwicklung ihres Kindes zu informieren.

Die Termine der diesjährigen LEG und aktuelle Informationen dazu  finden Sie im sich unten befindlichen Downloadbereich.

Christoph Serrer

Schulleiter

E-brief-LEG-2018