Schuleingangsuntersuchung nach §34 (5) HmbSG

Schuleingangsuntersuchung nach §34 (5) HmbSG

Alles Wissenswerte zur Schuleingangsuntersuchung nach §34 (5) des Hamburgisches Schulgesetzes (HmbSG) finden sie im Download.

Eine zentrale Terminvergabe wird durch den Schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes vergeben. Im Informationsschreiben finden Sie daher eine zentrale Telefonnummer und Zeitangaben, unter denen eine Anmeldung für die Untersuchung möglich ist.

Christoph Serrer

Schulleiter

Info_Anmeldung_Schuleingangsuntersuchung unsere VSK

Meldebrief Anmeldung Grundschule