Meldepflichtige Krankheiten

Meldepflichtige Krankheiten

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Liebe Eltern, wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken.

Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht.

Im Netz finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts in Hamburg die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und türkisch.

Christoph Serrer

Schulleiter

Belehrung Infektionsschutzgesetz